– selbständige Ausführung der zugeteilten Aufträge
– einhaltung der festgelegten Termine
– auftragsbezogene Unterlagen für die Abrechnung vorbereiten und revidieren
– korrekte Erledigung des Rapport- und Ausmasswesens
– Nachführen der Montagepläne als Grundlage für Revisionsunterlagen
– Zusätze rechtzeitig mit Kunde besprechen und die Erstellung von Nachträgen veranlassen
– Materialdisposition
– vorschriftsgemässe Wartung von Prüfmitteln, Gerätschaften und Fahrzeugen
– Kundeninstruktion bei ausgeführte Anlagen
– rechtzeitige Orientierung der Vorgesetzten bei besonderen Vorkommnissen
– Unternehmungserscheinungsbild auf Baustellen optimal umsetzten